Local Number Portability (LNP) oder Festnetzrufnummernportierung ist die Beibehaltung der ortsgebundenen Festnetzrufnummer beim Wechsel zu einem neuen Netzanbieter. Nicht damit zu verwechseln ist die ebenfalls mögliche Beibehaltung einer Rufnummer bei einem Umzug innerhalb eines Ortsnetzes ohne Wechsel des Netzanbieters.
Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung per Fax vom aufnehmenden Netzbetreiber an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen. Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dies muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der Rufumlenkzeit, geschehen.
Die Rufnummernlenkzeit beträgt derzeit 14 Tage. Während dieser Zeit, in der die unbeteiligten Netzbetreiber Anrufe möglicherweise noch zum ehemaligen Netzbetreiber leiten, schaltet dieser eine Rufumsteuerung, leitet Anrufe also in das korrekte Zielnetz weiter. Nach Ablauf der Rufumlenkzeit darf er diese Rufumsteuerung abschalten, so dass fehlgeleitete Anrufe danach nicht mehr notwendigerweise ihr Ziel erreichen. Dies führt gelegentlich zu dem Effekt, dass ein zunächst augenscheinlich erfolgreich portierter Anschluss nach zwei Monaten plötzlich von manchen Netzbetreibern aus nicht mehr erreichbar ist.